Kinderschutz

In der Kindertagesstätte verbringen die Kinder einen wichtigen Abschnitt ihrer ersten Lebensjahre. Sie vertrauen darauf, dass die Kita ein sicherer Ort ist, an dem sie in jeder Hinsicht behütet und in ihrer emotionalen, sozialen und kognitiven Entwicklung begleitet und unterstützt werden. Somit besteht für uns ein besonderer Schutzauftrag in Bezug auf die Sicherung des Kindeswohls nach § 8a SGB VIII.

Daraus ergibt sich die Aufgabe, die Kinder vor allen Formen der Gewalt, des sexuellen Missbrauchs, des Macht-Missbrauchs sowie vor physischer und psychischer Gewalt (sowohl extern als auch intern) zu schützen. Darüber hinaus sehen wir es als unsere Aufgabe, präventive Maßnahmen gegen jegliche Formen von Gewalt durchzuführen und weiterzuentwickeln. Uns ist bewusst, dass es ein zentrales Anliegen im Kinderschutz ist, die Gefährdung des Kindeswohls einzuschätzen. Dies erfordert ein qualifiziertes Personal, ein Problembewusstsein über die Gefährdungsrisiken und ein Verfahren, das ein verlässliches Vorgehen im Zusammenwirken von Fachkräften, Leitung und Jugendamt gewährleistet.

All diese Anliegen werden in dem Schutzkonzept berücksichtigt und festgeschrieben. Das Kinderschutzkonzept soll Handlungssicherheit bieten und dabei helfen, im Falle einer notwendigen Intervention die erforderlichen Schritte einzuleiten. Dadurch werden nicht nur die Kinder geschützt, sondern auch die beteiligten MitarbeiterInnen, indem das Kinderschutzkonzept den transparenten und offenen Austausch fördert.

Das Kinderschutzkonzept 2023 wurde vom Team der Kita Gänseblümchen gemeinsam erarbeitet und wird laufend überprüft, aktualisiert und weiterentwickelt. Es dient dem Schutz und dem Wohl der uns anvertrauten Kinder und der Mitarbeiter*innen in der Einrichtung.